Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009)
Das Lehramtsstudium nach der gymnasialen Prüfungsordnung (GymPO I) – gültig für Studienbeginner von WS 10/11 – WS 14/15 – ist modular aufgebaut und umfasst insgesamt 300 LP. Die Regelstudienzeit mit zwei Hauptfächern einschließlich des Schulpraktikums sowie der Prüfungszeit beträgt 10 Semester.
Die universitäre Ausbildung umfasst die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studien in den zwei Hauptfächern, ein Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium, ein Bildungswissenschaftliches Begleitstudium sowie Lehrveranstaltungen zur Schulung und Entwicklung personeller Kompetenzen für den Lehrerberuf. Die universitäre Ausbildung endet mit dem Ersten Staatsexamen, welches aus einer wissenschaftlichen Arbeit und einer mündlichen Prüfung in den studierten Fächern besteht.
Erstes Hauptfach | |
a) fachwissenschaftliche Pflicht- und Wahlmodule | 94 LP |
b) Fachdidaktikmodule | 10 LP |
Zweites Hauptfach | |
c) fachwissenschaftliche Pflicht- und Wahlmodule | 94 LP |
d) Fachdidaktikmodule | 10 LP |
Module Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium | 12 LP |
Module Bildungswissenschaftliches Begleitstudium | 18 LP |
Modul Personale Kompetenz | 6 LP |
Schulpraxissemester | 16 LP |
Wissenschaftliche Arbeit | 20 LP |
Mündliche Prüfung erstes Hauptfach | 10 LP |
Mündliche Prüfung zweites Hauptfach | 10 LP |
Nach GymPO I können weitere Fächer als Erweiterungsfächer mit den Anforderungen eines Hauptfaches und eines Beifaches studiert werden. Diese Fächer schließen mit einer Erweiterungsprüfung ab. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester (Erweiterungsprüfung mit den Anforderungen eines Hauptfaches) bzw. drei Semester (Erweiterungsprüfung mit den Anforderungen eines Beifaches).
In den Erweiterungsfächern sind keine Zwischenprüfungen abzulegen. Die Veranstaltungen zur Weiterentwicklung und Schulung personaler Kompetenzen für den Lehrerberuf können durch fachwissenschaftliche oder fachdidaktische Veranstaltungen ersetzt werden.
Erweiterungsfach im Hauptfachumfang | |
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a) fachwissenschaftliche Pflicht- und Wahlmodule | 94 LP |
b) Fachdidaktikmodule | 10 LP |
Ergänzende Module (Fachwissenschaft, Fachdidaktik oder personale Kompetenz) | 6 LP |
Abschließende mündliche Prüfung | 10 LP |
Erweiterungsfach im Beifachumfang | |
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a) fachwissenschaftliche Pflicht- und Wahlmodule | 69 LP |
b) Fachdidaktikmodule | 5 LP |
Ergänzende Module (Fachwissenschaft, Fachdidaktik oder personale Kompetenz) | 6 LP |
Abschließende mündliche Prüfung | 10 LP |
Orientierungsprüfung
Die Orientierungsprüfung überprüft die Eignung für das Lehramtsstudium. Sie ist in einem der zwei Hauptfächer abzulegen und bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Fachsemesters zu erbringen. Wird die Orientierungsprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Fachsemesters erbracht, verliert der/die Studierende den Prüfungsanspruch in dem betreffenden Hauptfach.
Die Orientierungsprüfung gemäß Anlage A: Fächerkatalog und Fächerkombination der Studien- und Prüfungsordnung für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien (2012) im Fach Sport besteht aus nachfolgenden Teilmodulprüfungen:
Teilmodultitel | Art | W/P | LP | SL/PL |
---|---|---|---|---|
Grundlagen der Sportpädagogik (M1) | V | P | 1,5 | PL |
Sportmedizin 1 oder 2 (M4) | V | P | 3 | PL |
Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (M5) | V+Ü | P | 2 | PL |
Fitkurs 1 nach Wahl (M7) | Ü | P | 1 | PL |
Fitkurs 2 nach Wahl (M7) | Ü | P | 1 | PL |
Integrative Sportspiele (M7) | Ü | P | 2 | PL |
Art: V - Vorlesung, S- Seminar, PS - Proseminar, P - Praktikum, Ü - Übung P/W: P - Pflichtveranstaltung, W - Wahlveranstaltung LP - Umfang der Lehrveranstaltung SL/PL: SL - Studienleistung, PL - Studienbegleitende Prüfungsleistung |
Praxissemester
Das Schulpraxissemester hat eine Dauer von 13 Wochen und umfasst sowohl Tätigkeiten an einem allgemein bildenden Gymnasium. Begleitet wird das Praxissemester mit fachdidaktischen Veranstaltungen an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung. Das Schulpraxissemester ist Voraussetzung zur Zulassung zum Ersten Staatsexamen und wird in der Regel in Blockform absolviert.
Für weitere Informationen zum Praktikum steht Ihnen am KIT das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) und der jeweilige Studiengangsleiter in den Fachbereichen zur Verfügung (siehe Infoboxen).
Zwischenprüfung (GymPO I)
Die Zwischenprüfung für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I) ist in beiden Hauptfächern abzulegen und wird studienbegleitend durchgeführt. Die Zwischenprüfungsleistungen sind zugleich Bestandteil der studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Ersten Staatsprüfung. Die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des vierten Fachsemesters zu erbringen, muss aber spätestens einschließlich etwaiger Wiederholungen bis spätestens zum Ende des sechsten Fachsemesters erbracht werden. Weitere Informationen können der SPO entnommen werden.
Teilmodultitel | Art | W/P | LP | SL/PL |
---|---|---|---|---|
Anwendungsfelder der Sportpädagogik (Fachdidaktik) | S | P | 2 | PL |
Grundlagen der Trainingswissenschaft (M3) |
V | P | 3 | PL |
Anwendungsfelder der Trainingswissenschaft (M3) | S | P | 1 | PL |
Sportmedizin 2 oder 1 (M4) | V | P | 3 | PL |
Basiskurse Sportpraxis (Fitkurs 3-6, M7) | Ü | P | 4 | PL |
Individualsportart (M8) | Ü | P | 4 | PL |
Mannschaftssportart (M9) | Ü | P | 3 | PL |
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium
Für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen ist der erfolgreiche Abschluss eines Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums im Umfang von 12 LP und eines bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums im Umfang von 18 LP Voraussetzung.
Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium besteht aus den nachfolgend aufgeführten Modulen:
Modultitel | Art | W/P | LP | SL/PL |
---|---|---|---|---|
Ethisch-Philosophische Grundfragen (EPG 1) |
S, Ü, V+Ü oder Ü | P | 6 | SL o. PL |
Fach- bzw. berufsethische Fragen EPG 2) |
S, Ü, V+Ü oder Ü | P | 6 | SL o. PL |
Art: V - Vorlesung, S- Seminar, PS - Proseminar, P - Praktikum, Ü - Übung P/W: P - Pflichtveranstaltung, W - Wahlveranstaltung LP - Umfang der Lehrveranstaltung SL/PL: SL - Studienleistung, PL - Studienbegleitende Prüfungsleistung |
Bildungswissenschaftliches Begleitstudium
Das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium besteht aus den nachfolgend aufgeführten Modulen:
Teilmodultitel | Art | W/P | LP | SL/PL |
---|---|---|---|---|
Pädagogische Grundlagen | 4 | |||
bestehend aus folgender Veranstaltung: Einführung in die Allgemeine Pädagogik |
V | P | 4 | PL |
Psychologische Grundlagen | 4 | |||
bestehend aus folgender Veranstaltung: Einführung in die Pädagogische Psychologie |
V | P | 4 | PL |
Grundlagen der Didakik und Methodik | 7 | |||
bestehend aus folgenden Veranstaltungen Theorie und Praxis der Unterrichtsvorbereitung |
S | P | 4 | SL |
Theorie der Didaktik | S | P | 3 | PL |
Organisation Schule | 3 | |||
bestehend aus folgender Veranstaltung Theorie der Schule |
S | P | 3 | SL |
Art: V - Vorlesung, S- Seminar, PS - Proseminar, P - Praktikum, Ü - Übung P/W: P - Pflichtveranstaltung, W - Wahlveranstaltung LP - Umfang der Lehrveranstaltung SL/PL: SL - Studienleistung, PL - Studienbegleitende Prüfungsleistung |
Weitere Informationen sind der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien zu entnehmen.
Wissenschaftliche Arbeit und Erstes Staatsexamen
Das Lehramtsstudium nach der GymPO I schließt mit einer wissenschaftlichen Arbeit in einem der gewählten Hauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien und einer mündlichen Prüfung in den beiden Hauptfächern ab. Die Anfertigung der Arbeit kann vor oder nach der mündlichen Prüfung erfolgen. Maßgebend ist der Termin der verbindlichen Themenvergabe und Genehmigung durch den Gutachter für die wissenschaftliche Arbeit. Dieser Termin muss vor der mündlichen Prüfung des betreffenden Fachs liegen. Die Bearbeitungszeit für die wissenschaftliche Arbeit beträgt vier Monate, so dass die Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit nach der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Fach erfolgen kann. Für Kandidaten, die ihre wissenschaftliche Arbeit im Bereich der Pädagogischen Studien anfertigen, gilt, dass die verbindliche Themenvergabe vor der mündlichen Prüfung des zweiten Hauptfaches erfolgen muss.
Informationen und Unterlagen zur wissenschaftlichen Arbeit und zum Ersten Staatsexamen erhalten sie auf der Webseite des Landeslehrerprüfungsamt in Baden-Württemberg.
Anerkennungsregelungen
Die Prüfungsordnungen der sportwissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können. Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen
- innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden)
- außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden)
Leistungen können anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Bezüglich des Umfangs einer zur Anerkennung vorgelegten Studienleistung (Anrechnung) werden die Grundsätze des ECTS herangezogen.
Die Entscheidung zur Anerkennung einer externen Leistung trifft der Prüfungsausschuss auf Grundlage der Stellungnahme des fachlich zuständigen Prüfers (in der Regel der Studiengangsleiter).
Die Anerkennung von Studienleistungen ist sowohl für Bewerber auf höhere Fachsemester als auch für bereits immatrikulierte Studierende von Interesse.
1. Bewerber auf höhere Fachsemester
- Studiengangwechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester aus anderen Studiengängen oder aus einem gleichnamigen Studiengang einer anderen Hochschulart. Bei Studiengangwechslern bildet die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Grundlage für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Zusätzlich zu eventuell vorgelegten Anerkennungsanträgen ist der Bewerbung ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen vorzulegen.
- Ortswechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester, die bereits an einer anderen Universität im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Bei Ortswechslern wird als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich überprüft, ob die bisher vorliegende externe Leistung für eine Einstufung ins nächste Fachsemester ausreicht. Die Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht zulässig. Es ist auch für Ortswechsler unerlässlich, der Bewerbung einen aktuellen Notenauszug mit allen erbrachten Leistungen, bestandenen und nicht bestandenen, zusammen mit der Bewerbung einzureichen.
2. Studierende im Studiengang am IfSS
- Erstsemester mit extern erbrachten Leistungen bekommen diese bei Gleichwertigkeit anerkannt.
Achtung: Leistungen, mit denen die Zulassung zum hiesigen Studium erwirkt wurde, sind für die Anerkennung ausgeschlossen. - Rückkehrer aus einem internationalen Zeitstudium (z.B. ERASMUS): Wer die Möglichkeiten nutzt, an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen oder in Eigeninitiative eine ausländische Hochschule besucht, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die er auf das hiesige Programm anrechnen lassen möchte. Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (z.B. bei ERASMUS/Learning Agreement) ist es dringlich zu empfehlen, das Auslandsstudienprogramm vorab mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland (Dr. Rainer Neumann; http://www.sport.kit.edu/Im_Studium_Auslandskooperation.php) in puncto Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland zu klären (z.B. über Mail).
Die Anträge zur Anerkennung sind spätestens innerhalb des 1. Semesters nach Immatrikulation über den jeweiligen Studiengangleiter an den Prüfungsausschuss zu stellen. Mit jedem Anerkennungsantrag muss die Kopie eines Zeugnisses / Transcripts eingereicht werden, auf der die einer Anerkennung zugrunde gelegte Leistung aufgeführt ist. Zudem ist es hilfreich eine Beschreibung der Inhalte der für die Anerkennung zugrunde gelegten Leistung (z.B. über das entsprechende Modulhandbuch) beizulegen. Weitere Informationen zu Anerkennungsregelungen können den aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen entnommen werden.
Zusatzleistungen
Neben den gemäß Modulhandbuch vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Modulen können auch weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) im Umfang von höchstens 30 LP aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein, können auf Antrag der/des Studierenden jedoch in das Masterzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet werden.
Die Studierenden haben die Zusatzleistung bereits bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem Modul als solche zu deklarieren.
Nachteilsausgleich
In den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Instituts für Sport und Sportwissenschaft ist der Nachteilsausgleich in den Paragraphen 12 und 13 geregelt. Ein Nachteilsausgleich steht Studierenden mit Beeinträchtigung (z. B. Behinderung, chronischen Krankheiten, Teilleistungsstörungen, ...) zu. Ziel des Nachteilausgleiches ist es vorhandene Barrieren im Studium und bei Prüfungen, die zu einer Beeinträchtigung und nachfolgend zu einer Benachteiligung des Studierenden führt, abzubauen.
Studierende können beim jeweiligen Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag und kann im Rahmen seines Gestaltungsspielraum Anpassungen der Studien- und Prüfungsorganisation vornehmen.
Der Nachteilsausgleich ist nicht als Erleichterung, Begünstigung oder Erlass von inhaltlichen Leistungen (Studien- und Prüfungsleistungen) zu verstehen. Vielmehr kompensieren sie individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen.
Beispiele eines Nachteilausgleiches:
- Schreibzeitverlängerung in Klausuren
- Prüfungsunterbrechung durch Pausen
- Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
- Einsatz technischer Hilfsmitteln
- Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
- Schreiben in extra-Raum
- Anpassung von Praktika und Exkursionen
Wir empfehlen bei Bedarf ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Studiengangberater zu vereinbaren, um mögliche Maßnahmen und ein angepasstes Vorgehen zu besprechen. Ein Antrag von Studierenden kann dann gemeinsam mit allen Beteiligten (Prüfungskommission, PrüferIn, Dozierende) verhandelt werden.
Auch das Zentrum für Information und Beratung (ZIB) ist mit diesem Thema gut vertraut und berät Studierende in allen Lebenslagen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Organisatorisches
Aktuelle Stundenpläne
Die aktuellen Stunden- und Kompaktpläne könnt ihr unter den aktuellen News im Studium einsehen.
Die Vorbesprechungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden in der ersten Vorlesungswoche statt. Eine Übersicht mit den Terminen zu den Vorbesprechungen befindet sich unter Aktuelles im Bereich Studium und Lehre.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Die Verteilung der Kursplätze erfolgt über den ILIAS-Kurs "Kursvergabe Sport", dieser ist zu finden über:
- Campus bzw. das Studierendenportal oder
- direkt in ILIAS unter Organisationseinheiten / Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften.
- Die Platzvergabe erfolgt Prioritäten in Kombination mit der Semesterzahl und dem jeweiligen Studiengang.
- Die Anmeldung zu den Vorlesungen und alle Veranstaltungen ohne Teilnehmerbegrenzung erfolgt über ILIAS.
Die Plätze der Lehrveranstaltung werden im Rahmen der Vorbesprechung vergeben. Hierzu ist die Anwesenheit der/des Studierenden sowie die vorangegangene Kursanmeldung über ILIAS erforderlich.
Erfolgskontrollen
Anmeldung zu einer Erfolgskontrolle
Die Teilnahme an Erfolgskontrollen ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. Für die Teilnahme müssen sich die Studierenden online im Studierendenportal zu den jeweiligen Erfolgskontrollen anmelden. Hierbei sind folgende Fristen zu beachten:
- Erfolgskontrollen mit fixem Prüfungstermin (z. B. Klausuren, mündliche und praktische Prüfungen): Anmeldung bis 24 Uhr des Vortages
- Erfolgskontrollen anderer Art (z. B. Hausarbeiten, Vorträge, Poster): Anmeldung in einem zuvor kommunizierten Anmeldezeitraum (in der Regel bis eine Woche nach Themenvergabe).
Abmeldung von einer Erfolgskontrolle
Studierende können ihre Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen ohne Angabe von Gründen bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben widerrufen. Eine Abmeldung kann online im Studierendenportal bis 24:00 Uhr des Vortrages der Erfolgskontrolle erfolgen.
Bei mündlichen Prüfungen muss die Abmeldung spätestens drei Werktage vor dem betreffenden Termin gegenüber dem/der Prüfenden erklärt werden. Bei einem Rücktritt weniger als drei Werktage vor dem betreffenden Prüfungstermin muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich eine glaubhafte schriftliche Begründung vorgelegt werden.
Eine Prüfung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet, wenn die Studierenden einen Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumen oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von dieser zurücktreten.