Für Studierende
Die vollimmatrikulierten Studierenden des KIT und der Karlsruher Kooperations-Einrichtungen unterliegen bei der Teilnahme an Hochschulsport-Veranstaltungen grundsätzlich dem Versicherungsschutz der Unfallversicherungsträger (hier: Unfallkasse Baden-Württemberg / www.uk-bw.de). Die Behandlung muss über D-Ärzte erfolgen, eine Übersicht der D-Ärzte finden Sie hier. Die Notaufnahmen aller Karlsruher Krankenhäuser haben ebenso ein D-Arzt Zulassung.
Dies gilt auch für externe Hochschulsport-Veranstaltungen wie Kletter- oder Segel-Kurse im Ausland, Wettkampfsport-Fahrten etc. Ebenfalls versichert ist der Weg von und zur Sportveranstaltung. Dabei ist die Wahl des Verkehrsmittels freigestellt.
Nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist die freie sportliche Betätigung auf dem Hochschulsport-Gelände (z.B. Institutssport, Wohnheimsport, diverse studentische Sportgruppen in Eigenregie etc.). Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Ersatz bei Sachschäden sowie Zahlung von Schmerzensgeld. Vgl. Sie hierzu auch das Info-Blatt zum Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (...) für vollimmatrikulierte Studierende.
Bei externen Veranstaltungen
Der oben genannte Versicherungsschutz für Studierende umfasst nur Veranstaltungen der eigenen Hochschule. Die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Hochschulen ist nicht versichert. Ausnahmeregelungen gelten, wenn es sich um eine hochschulübergreifende, also eine gemeinsame Veranstaltung mehrerer Hochschulen handelt wie z.B. bei Wettkampfsport-Veranstaltungen wie DHM, Turniere, Vergleichskämpfe oder Lehrgänge, Workshops etc.
Für Beschäftigte
Angestellte und Arbeiter der Hochschule sind nur nach Grundsätzen des Betriebssports versichert. Danach muss die sportliche Tätigkeit geeignet sein, die beruflich bedingte körperliche Belastung auszugleichen, mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden und in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit stehen. - Für Beamte gilt ein Unfall bei der Teilnahme am Hochschulsport nicht als Dienstunfall.
Für Hochschulfremde
Sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Hochschulsport unterliegen nicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einem Unfall wird i.d.R. die Krankenversicherung die Heilkosten übernehmen, jedoch entfallen weitere Leistungen aus der Unfallversicherung (Rentenzahlung bei Invalidität oder bei Tod).
Sportunfälle
Ein gesetzlicher Versicherungsschutz bei Sportunfällen besteht bei allen offiziellen Hochschulsport-Veranstaltungen für die teilnahmeberechtigten Studierenden über das Studentenwerk Karlsruhe bzw. über den Badischen Gemeindeunfallversicherungsverband.
Meldepflicht
Sportunfälle müssen umgehend bei den Sekretariaten der jeweiligen Hochschule gemeldet werden bei der der Verunfallte immatrikuliert ist. Beschäftigte (Angestellte und Beamte) setzen sich bei Sportunfällen direkt mit dem Arbeitgeber (der jeweiligen Hochschuleinrichtung) in Verbindung. Download Meldeformular.
Sachschäden
Für Sachschäden besteht kein Versicherungsschutz. Die Haftung bei Diebstahl und Beschädigung von Privateigentum in den vom Hochschulsport genutzten Übungsstätten wird vom Veranstalter ausgeschlossen.

